Elektronische Wahlhilfen
Im Rahmen des NCCR-Projektes Democracy 21, das im letzten Blogeintrag beschrieben wurde, gibt es bereits Forschungsergebnisse. Eine Studie befasst sich mit Elektronischen Wahlhilfen in der Demokratie und beurteilte diese im Lichte der Wahl- und Abstimmungsfreiheit, beleuchtete das Spannungsverhältnis zwischen Wahlhilfen und Parteien und stellt die Frage nach staatlicher Regulierung.
Elektronische Wahlhilfen unterstützen die Wähler darin, ihren Willen auf der Basis von politischen Überzeugungen zu bilden. Der Wahlentscheid soll durch reflektierte Vorstellungen über die eigene politische Haltung sowie diejenige der Parteien und Kandidaten gefällt werden. Wahlhilfen sind hier also Instrumente, die individuelle Wahlempfehlungen bei Personenwahlen anbieten.
Seit den Eidgenössischen Wahlen 2003 wird von smartevote.ch eine elektronische Wahlhilfe angeboten. Im Unterschied zu politarena.ch empfiehlt smartvote.ch nicht nur politische Parteien, sondern auch unmittelbar einzelne Kandidaten. Die Kandidaten füllen dafür den Fragebogen persönlich aus und liefern mit ihren Antworten die Grundlage für die individuellen Wahlempfehlungen, wenn nämlich der interessierte Nutzer die gleichen Fragen beantwortet und Übereinstimmungen feststellen kann. Es sind somit die persönlichen politischen Haltungen der Kandidaten verglichen mit denjenigen es Wählers, die für die Wahlempfehlung den Ausschlag geben. Die politischen Profile sind im smartspider veranschaulicht, ein graphisches Spinnennetz, aus dem die Nähe der Kandidaten zu bestimmten politischen Zielen ersichtlich wird. Zudem bietet smartvote eine Datenbank mit Informationen über die einzelnen Kandidaten.
Eine weitere Kategorie politischer Kandidateninformationen im Internet bilden politische Ratings. Ratings bewerten das Stimmverhalten der Abgeordneten in der Vergangenheit. Das traditionsreichste Rating in der Schweiz ist das seit rund 10 Jahren angebotene ParlaRating, das die Nationalräte aufgrund der veröffentlichten Namensabstimmungen auf einer Links-Rechst-Skala von -10 bis +10 einordnet.
Es ist feststellbar, dass Wahlhilfen einen zunehmenden Einfluss auf demokratische Entscheidungsprozesse erlangen, umso mehr müssen sie für den Stimmbürger absolut vertrauenswürdig sein. Die Frage lautet also, wie missbräuchlich Wahlhilfen verhindert werden können und ob allenfalls der Staat im Dienste der Wahl- und Abstimmungsfreiheit regulativ eingreifen muss? Transparenz im Bezug auf Trägerschaft, Finanzierung und Methodik von Wahlhilfen ist geeignet, Manipulationen vorzubeugen. Zudem erfordert politische Neutralität, dass Wahlhilfen in organisatorischer, personeller und finanzieller Hinsicht unabhängig sein müssen. Der Staat muss alle Wahlhilfen, die diesen Ansprüchen genügen in gleicher Weise fördern.
Elektronische Wahlhilfen sind ein neues Phänomen in der Demokratie. Das Angebot und die Benutzung solcher Wahlhilfen sind im Zunehmen begriffen. Und das ist wohl der beste Schutz gegen allfällige Missbräuche in diesem Feld. Welchen Platz allerdings elektronische Wahlhilfen in der Demokratie in Zukunft einnehmen werden, hängt von den Stimmbürgern und der Bereitschaft der politischen Akteure ab. Der Staat hat hier nur die Aufgabe, die Entwicklung zu beobachten und dafür zu sorgen, dass die verfassungsrechtlichen Regeln eingehalten werden. Allenfalls kann er die Verbreitung von elektronischen Wahlhilfen in der Schweiz beschleunigen, in dem er die elektronische Stimmabgabe oder Vote électronique nun zielstrebig vorantreibt.